Logopädie Ablauf und Kosten Romana Prager

Ablauf und Kosten

1. Terminvereinbarung

Gerne können Sie mit mir einen Termin telefonisch unter +43 (0)660 5225963 oder per Mail info@logopaedie-prager.at vereinbaren.

Bitte beachten Sie, dass Kindergartenkinder möglichst vormittags in die Therapie kommen, damit ich den Schulkindern einen Termin am Nachmittag gewährleisten kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

2. Verordnung und ev. Chefärztliche Bewilligung

Vor dem ersten Termin in meiner Praxis benötigen Sie bitte eine ärztliche Verordnung von Ihrem FACHarzt oder Ihrer FACHärztin für HNO, Kinderheilkunde, Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde oder Neurologie.

Auf der Verordnung sollte Folgendes stehen:

  • Diagnose: z.B.: Sprachentwicklungsstörung oder Myofunktionelle Störung
  • Art der Therapie: logopädische Therapie
  • Anzahl und Dauer der Einheiten:10 x 60 Min/T3

Abhängig von Ihrer Krankenkasse, müssen Sie die Verordnung vom Chefarzt Ihrer Krankenkasse bewilligen lassen. Dies ist erforderlich, damit Sie einen Teil der Therapiekosten rückerstattet bekommen. Gerne informiere ich Sie darüber bei der telefonischen Terminvereinbarung.

3. Therapie

In der Regel werden auf einer Verordnung 10 Therapieeinheiten zu je 60 Minuten verordnet, die ein Mal pro Woche stattfinden. Wie viele Therapieeinheiten notwendig sind, ist individuell sehr unterschiedlich, da dies von mehreren Faktoren wie z.B. dem Störungsbild sowie dessen Schweregrad abhängig ist. Mein Grundsatz jedoch lautet: Die Therapie sollte so kurz wie möglich, aber so lange wie nötig sein.

4. Bezahlung und Kosten

Ich bin Privatlogopädin sowie Wahllogopädin der ÖGK, SVS, KFA und BVAEB und arbeite auf Refundierungsbasis. Dies bedeutet, dass jede Therapieeinheit bitte direkt bei mir in BAR bezahlt wird und anschließend von Ihrer Krankenkasse teilweise refundiert wird.

T3 Logopädische Therapie 60 Min.€ 110,-

5. Kostenrefundierung

Nach Beendigung der Therapie oder spätestens nach zehn Therapieeinheiten schicken Sie bitte alle Unterlagen (meine Honorarnote und die bewilligte Verordnung) an Ihre Krankenkasse. Gesetzliche Krankenversicherungen refundieren zwischen 50-70 %. Restkosten können unter bestimmten Voraussetzungen zudem in der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt werden. Nähere Auskünfte hierzu erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Finanzamt. Private Zusatzversicherungen übernehmen in der Regel den Selbstbehalt vollständig.

6. Verspätungen und Absagen

Die Therapie findet in der Regel wöchentlich statt. Bitte erscheinen Sie immer pünktlich. Im Falle einer Verspätung verkürzt sich die Therapiedauer entsprechend. Sollten Sie Ihren Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie um eine rechtzeitige Absage spätestens 24 Stunden vor Ihrem Termin. Unentschuldigte sowie kurzfristig abgesagte Termine müssen leider mit dem vollen Honorar verrechnet werden. Die Krankenkasse refundiert die Kosten in diesen Fällen nicht, weshalb diese selbst zu tragen sind. Nach drei nicht wahrgenommenen Einheiten verfällt der Therapieplatz. Vielen Dank für Ihr Verständnis!